Dorfgemeinschaft  Köbbinghausen e.V.

SATZUNG

DER
DORFGEMEINSCHAFT KÖBBINGHAUSEN e.V.
- gegründet am 02. Juli 1990 -
in der Fassung vom 31. Juli 1990,
überarbeitet und erweitert am 10. Oktober 1997


§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "Dorfgemeinschaft Köbbinghausen e.V." und hat seinen Sitz in Plettenberg. Sein Arbeitsbereich erstreckt sich besonders auf den Ortsteil, Plettenberg-Köbbinghausen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein beantragt die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Plettenberg.
Anschrift: Der jeweilige Vorsitzende der Derfgemeinsehaft Köbbinghausen e. V.

§ 2 Vereins- und Satzungszweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§ 3 Notwendige Bestimmungen aus steuerlichen Gründen

§ 4 Mitglieder

Der Verein hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß.

§ 6 Beiträge

Die Höhe der Jahresmitgliederbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag ist bis zum 31. März jeden Jahres auf das Vereinskonto zu zahlen, durch:

§ 7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

Die Vereinsorgane arbeiten ehrenamtlich.

§ 8 Mitgliederversammlung

Eine ordnungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist immer beschlußfähig.

§ 9 Geschäftsführender Vorstand

§ 10 Erweiterter Vorstand

§ 11 Gesamtvorstand

§ 12 Beschlüsse

§ 13 Kassenwart

§ 14 Kassenprüfer

§ 15 Rücklagen

§ 16 Ausschüsse

§ 17 Geltungsbeginn